Schreiben an Gemeinderat Altensteig / Bürgerinformation - Nein zu Klinik-Erweiterungen und Sondergebiet „Am Markgrafenweg“ (Altensteig)

Zu Klinik-Erweiterungen und
Sondergebiet „Am Markgrafenweg“
Nein
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Dieses Schreiben wurde von anliegenden Bürgern an sämtliche Gemeinderäte von Altensteig verteilt:


Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

am 11.12.2018 haben Sie sich im Rahmen der Gemeinderatsitzung für den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanentwurf „Am Markgrafenweg“ entschieden.

Unser Anliegen ist es, Ihnen nochmals deutlich zu machen, dass wir Anwohner mit einem Sondergebiet nicht einverstanden sind. Wir bitten Sie um einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag.

Zum Sachverhalt:
Schon in der Vergangenheit wurde in verschiedenen Gemeinderatssitzungen immer wieder klar bekundet, dass keine Ausweitung der Klinik gewünscht ist. Mit dem Bebauungsplanentwurf „Klinik am Markgrafenweg“ sollte erreicht werden (wie mehrfach in der Presse zu lesen und vom Gemeinderat beschlossen), dass sich die Klinik in unserem Wohngebiet in keiner Weise mehr ausdehnen kann. Doch die Erweiterungen der Klinik in Form von Sondergebietsinsellösungen, die Sie beschlossen hatten, waren für die Einschränkung der Klinik nicht rechtskräftig. Dies konnten wir Bürger durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes feststellen und verhindern. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt.

Am 7.11.2018 haben Sie uns Anlieger über Ihre Planziele informiert. Mit den Begriffen „Stadtentwicklung“, „Quartier“ und „Schaffung einer Infrastruktur“ wurde versucht uns den Bebauungsplanentwurf „Am Markgrafenweg“ schmackhaft zu machen. Ist Ihnen bewusst, dass Sie dem Klinikbetreiber nochmals eine Verdoppelung des Bestandes ermöglichen? Dies würde das pure Gegenteil Ihrer Aussage darstellen, dass die Gebäude der Auerstraße die letzte Ausdehnung der Klinik seien. Wir bitten Sie, sich dieser Tatsache klar zu sein, dass Ihre öffentlichen Bekenntnisse, warum das Thema „Sondergebiet“ überhaupt aufkam, bewirken sollten, die Erweiterung einzuschränken. Durch das „Quartier“ sollen noch weitere 9 Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Entgegen den Ausführungen von Herrn Künster haben die Anwohner sehr wohl einen finanziellen Nachteil bei einer Nutzungsänderung in ein Sonder-/Wohngebiet. Sie setzen somit 9 Anwohner vor vollendete Tatsachen, egal ob sie ihr Haus im Wohngebiet erst vor ein paar Jahren gekauft oder vor Jahrzehnten gebaut haben. Ihnen ist schon klar, dass der Bereich Sondergebiet nachher auch im Bebauungsplan gesondert gesehen wird und somit im Sondergebiet Sonderregelungen gelten. Im Vordergrund stehen dann für dieses Gebiet ganz einfach wirtschaftliche Faktoren. Es könnte dann sehr schnell eine andere, bzw. zusätzliche Nutzung des Gebietes stattfinden, z. B. zum Rehabilitieren von jugendlichen Straffälligen usw., was aus unserer Sicht für unsere Gesellschaft unbedingt notwendig und unterstützungswert ist, aber nicht mitten im reinen Wohngebiet, zwischen 5 Schulen und einem Kindergarten anzusiedeln wäre. Übrigens haben Altensteiger Bürger in der Vergangenheit ein derartiges Projekt in der oberen Stadt bereits verhindert. Aber vielleicht ist auch schon der bisherige psychiatrische Klinikbetrieb an diesem Standort falsch platziert. Mit der Einführung eines Sondergebietes haben wir Anwohner dann ein sehr gemindertes Einspruchsrecht. Wir sind auf jeden Fall entschlossen, dies nicht einfach geschehen zu lassen. Was die Auerstraße betrifft, hat die Erweiterung, was rein Klinik betrifft, mit Infrastruktur für uns Bürger nichts zu tun. Zur Infrastruktur bleibt für uns Anwohner nur anzumerken, dass bis auf die Bäckerei Katz (laut Herr Küster, Müller vormals Katz) alle Gebäude bereits heute schon von dem Klinikbetreiber genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Unter bürgernahe Infrastruktur verstehen wir Anwohner etwas anderes. Aus unserer Sicht werden Klinikbereiche in die Infrastruktur verlagert (somit „Infrastruktur Klinik“).

Aus unserer Sicht ist noch anzumerken, dass Sie bereits in der Vergangenheit (ganz ohne Zwang) mehrfach den Erweiterungswünschen des Klinikbetreibers nachgekommen sind. Jeweils im Einzelfall durch Sie genehmigt. Eine Abwägung zwischen Anlagen für gesundheitliche Zwecke und Wohnhäuser ist aus unserer Sicht nicht erfolgt. Und jetzt soll ein Wohngebiet zum Sondergebiet werden um eine weitere Ausdehnung der Klinik zu verhindern? In der uns vorgelegten Planung von 7.11.2018 wird unter anderem erwähnt, dass man künftigen Konfliktpotentialen entgegen wirken möchte. Stattdessen erschaffen Sie aber mit Ihrer Entscheidung auf lange Sicht neues Konfliktpotential. Sie stellen somit Einzelinteresse vor Bürgerinteresse und vernichten weiteren Wohnraum. Bitte überdenken Sie diesbezüglich Ihre Planungen noch einmal.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen aus der oberen Stadt


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