Der Bebauungsplanentwurf „Am Markgrafenweg“ wurde am 06.11.2019
als Weiterentwicklung des
Bebauungsplanentwurfs „Klinik am Markgrafenweg“
vorgestellt.
Er ist aber noch nicht öffentlich ausgelegt (Stand 07/2019).
Gerade deshalb können wir hoffen, auch auf diesen
Bebauungsplanentwurf noch in unserem Sinne einwirken
bzw. ihn verhindern zu können -
am besten auch mit Ihrer Mithilfe.
Folgende Skizze soll die (un)mögliche Zukunft
aufzeigen helfen:

Im Abstand von 100 - 650 m zu den Schulen, 500 m zum Kindergarten
und 100 m zum Seniorenzentrum
soll das Sondergebiet Markgrafenweg - Lerchenstr. - Urbachstr.
(umrahmter Bereich auf der Karte, genannt
„Quartier“)
entstehen, in dem „Klinikbetrieb“ und „Wohnen“
zulässig ist.
Gebäude, die heute schon für
den Klinikbetrieb genutzt werden, sind in rot eingezeichnet.
Die Gebäude, die heute außerhalb des
geplanten Sondergebiets für den Klinikbetrieb genutzt werden,
haben zum einen Bestandsschutz, bzw. sind andererseits
als
„Infrastruktur“
angeblich nicht direkt der Klinik
zuordenbar - obwohl
z. B. schon seit längerem bekannt ist, dass die
Physiotherapie-Praxis entgegen den öffentlichen
Bekundungen nicht öffentlich betrieben wird,
und auch der Fitness-Bereich in der ehemaligen
Sparkasse exklusiv für die Klinik-Patienten eingerichtet wurde.
Anhand der im
Altensteiger Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19. Dez. 2018, S. 8,
veröffentlichten Flurstücksnummern
ergibt sich folgende Karte der
zusätzlich zum
„Quartier“
von den
damit verbundenen
Nutzungsänderungen bzw. Nutzungseinschränkungen
betroffenen Grundstücke
(entspr. Lerchenstraße 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30;
Markgrafenweg 1, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 12;
Urbachstraße 8, 10, 12, 14, 16, 18;
Auerstraße 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11;
Finkenweg 5, 7, 9, 11):

Es wird also nicht nur das beabsichtigte Sondergebiet
„Quartier“ (fett umrahmt),
sondern auch dieser größere Bereich mit
gesonderten Regelungen belegt werden,
z. B. einer eingeschränkten erlaubten Nutzung für Betreuung, Unterkunft,
vermutlich sogar für die reguläre Nutzung in Verbindung mit Geräusch-Emissionen.
Somit verlieren auch diese Grundstücke an Wert!
Der weiteren Ausbreitung der Klinik über das
Sondergebiet hinaus wären trotzdem weiterhin
keine Grenzen gesetzt!