Bebauungsplanentwurf „Am Markgrafenweg“ / Bürgerinformation - Nein zu Klinik-Erweiterungen und Sondergebiet „Am Markgrafenweg“ (Altensteig)

Zu Klinik-Erweiterungen und
Sondergebiet „Am Markgrafenweg“
Nein
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Der Bebauungsplanentwurf „Am Markgrafenweg“ wurde am 06.11.2019 als Weiterentwicklung des Bebauungsplanentwurfs „Klinik am Markgrafenweg“ vorgestellt. Er ist aber noch nicht öffentlich ausgelegt (Stand 07/2019).

Gerade deshalb können wir hoffen, auch auf diesen Bebauungsplanentwurf noch in unserem Sinne einwirken bzw. ihn verhindern zu können - am besten auch mit Ihrer Mithilfe.

Folgende Skizze soll die (un)mögliche Zukunft aufzeigen helfen:


Im Abstand von 100 - 650 m zu den Schulen, 500 m zum Kindergarten und 100 m zum Seniorenzentrum soll das Sondergebiet Markgrafenweg - Lerchenstr. - Urbachstr. (umrahmter Bereich auf der Karte, genannt „Quartier“) entstehen, in dem „Klinikbetrieb“ und „Wohnen“ zulässig ist. Gebäude, die heute schon für den Klinikbetrieb genutzt werden, sind in rot eingezeichnet. Die Gebäude, die heute außerhalb des geplanten Sondergebiets für den Klinikbetrieb genutzt werden, haben zum einen Bestandsschutz, bzw. sind andererseits als „Infrastruktur“ angeblich nicht direkt der Klinik zuordenbar - obwohl z. B. schon seit längerem bekannt ist, dass die Physiotherapie-Praxis entgegen den öffentlichen Bekundungen nicht öffentlich betrieben wird, und auch der Fitness-Bereich in der ehemaligen Sparkasse exklusiv für die Klinik-Patienten eingerichtet wurde.

Anhand der im Altensteiger Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19. Dez. 2018, S. 8, veröffentlichten Flurstücksnummern ergibt sich folgende Karte der zusätzlich zum „Quartier“ von den damit verbundenen Nutzungsänderungen bzw. Nutzungseinschränkungen betroffenen Grundstücke (entspr. Lerchenstraße 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30; Markgrafenweg 1, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 12; Urbachstraße 8, 10, 12, 14, 16, 18; Auerstraße 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11; Finkenweg 5, 7, 9, 11):

Es wird also nicht nur das beabsichtigte Sondergebiet „Quartier“ (fett umrahmt), sondern auch dieser größere Bereich mit gesonderten Regelungen belegt werden, z. B. einer eingeschränkten erlaubten Nutzung für Betreuung, Unterkunft, vermutlich sogar für die reguläre Nutzung in Verbindung mit Geräusch-Emissionen. Somit verlieren auch diese Grundstücke an Wert!

Der weiteren Ausbreitung der Klinik über das Sondergebiet hinaus wären trotzdem weiterhin keine Grenzen gesetzt!
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