Warum überhaupt Sondergebiet / Bürgerinformation - Nein zu Klinik-Erweiterungen und Sondergebiet „Am Markgrafenweg“ (Altensteig)

Zu Klinik-Erweiterungen und
Sondergebiet „Am Markgrafenweg“
Nein
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Warum überhaupt Sondergebiet?


Unseres Erachtens nach möchte die Stadt ein Sondergebiet erstellen, um die zahlreichen Einzelgenehmigungen der Vergangenheit als Klinikgebiet nachträglich zu legalisieren.


Ein Sondergebiet kann immer da entstehen, wo Sonderrechte und Sonderregelungen vereinbart werden sollen. Möglichkeiten im Sondergebiet: Hier werden die „allgemeinen Wohngebietsregelungen“ außer Kraft gesetzt und mit den Betreibern, die dieses Gebiet nutzen und davon profitieren, Sonderregelungen für dieses Gebiet vereinbart.


Sondergebiet bedeutet, dass Baugrenzen und Bauhöhen schon prinzipiell anders festgelegt werden können, z. B. nur 40 cm Abstand der Baugrenze zum Nachbargrundstück und z. B. 10 m zulässige Bauhöhe.


Hauptproblematik: Wenn ein Sondergebiet festgelegt ist, welches anderen Rechten unterliegt, entscheiden im Vordergrund in diesem Gebiet wirtschaftliche Faktoren. Da dieses Sondergebiet hier aus einem „reinen Wohngebiet“ erschlossen werden soll (entspr. § 3 der Bau-Nutzungsverordnung dürfte hier ja überhaupt keine Klinik bestehen, die nicht den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dient!), so bedeutet dies gravierende Veränderungen für das gesamte Wohngebiet, welche unten noch beschrieben werden.


Sie können die Problematik eines Sondergebietes anhand von zahlreichen Verfahren, wie z. B. im Fall Breuningerland Sindelfingen der Presse entnehmen. Wohlgemerkt liegt das Sindelfinger Sondergebiet dabei nicht einmal in einem „reinen Wohngebiet“. In unserem Fall könnte das Sondergebiet nicht nur für sämtliche Klinikzwecke, sondern auch für sonstige damit verbundene wirtschaftliche Zwecke genutzt werden - ohne Angrenzerbefragung, da ein einmal beschlossenes Sondergebiet im Bebauungsplan völlig gesondert behandelt wird. Diese Sonderbehandlung zeigt sich auch darin, dass Sondergebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan wurde in unserem Fall aber schon 2014 geändert, und zwar nur auf die alten Bestände der de'ignis-Klinik. Wenn das von der Stadt angedachte Sondergebiet nun wesentlich mehr als doppelt so groß werden soll und unsere Privatgelände (9 Partien / Bauplätze) ungefragt mit in das Sondergebiet umdeklariert werden, wird hier ein absoluter Sonderfall, der seinesgleichen in Deutschland sucht, geschaffen. Das bedeutet, dass bewohnte Partien mit großen Einschränkungen behaftet werden, und die Klinikbetreiber in Zusammenarbeit mit der Stadt das Vorkaufsrecht für unseren Privatbesitz erwirken möchten.



Was könnte Sondergebiet im Ausblick für alle in Altensteig Wohnenden noch bedeuten?


Gesetzt den Fall, das Sondergebiet würde genehmigt, könnten die Klinikbetreiber aus wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Gründen eine Umnutzung, z. B. in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Forensik vollziehen. Somit hätten wir hier ein großes Gebiet mitten zwischen den Schulen und Kindergärten, so wie das „Projekt Chance“ damals angedacht war. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass wir Altensteiger Bürger auf einem Sondergebiet kein Mitspracherecht mehr hätten und vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnten.


Somit betrifft das Sondergebiet in der oberen Stadt nicht nur die direkten Anwohner, sondern die gesamte Stadt mit allen Teilgemeinden, da sich hier die Kinder in den Schulen aufhalten. Anzumerken ist noch, dass dieses Sondergebiet in diesem Fall lediglich für eine kleine Investorengruppe erschlossen werden soll, welche hiervon profitiert.


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