Warum überhaupt Sondergebiet?
Unseres Erachtens nach möchte die Stadt
ein
Sondergebiet
erstellen, um die zahlreichen
Einzelgenehmigungen der Vergangenheit
als Klinikgebiet nachträglich zu legalisieren.
Ein Sondergebiet kann immer da entstehen,
wo Sonderrechte und Sonderregelungen vereinbart werden sollen.
Möglichkeiten im Sondergebiet: Hier werden die
„allgemeinen
Wohngebietsregelungen“
außer Kraft gesetzt und
mit den Betreibern, die dieses Gebiet nutzen und davon profitieren,
Sonderregelungen für dieses Gebiet vereinbart.
Sondergebiet bedeutet, dass Baugrenzen und Bauhöhen schon prinzipiell
anders festgelegt werden können, z. B. nur 40 cm Abstand der Baugrenze
zum Nachbargrundstück und z. B. 10 m zulässige Bauhöhe.
Hauptproblematik: Wenn ein Sondergebiet festgelegt ist, welches anderen
Rechten unterliegt, entscheiden im Vordergrund in diesem Gebiet
wirtschaftliche Faktoren. Da dieses Sondergebiet hier aus einem
„reinen
Wohngebiet“
erschlossen werden soll
(entspr.
§ 3 der Bau-Nutzungsverordnung
dürfte hier ja
überhaupt keine Klinik bestehen, die nicht den
Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dient!),
so bedeutet dies
gravierende Veränderungen
für das gesamte Wohngebiet, welche unten noch beschrieben werden.
Sie können die Problematik eines Sondergebietes anhand von zahlreichen
Verfahren, wie z. B. im Fall Breuningerland Sindelfingen der Presse entnehmen.
Wohlgemerkt liegt das Sindelfinger Sondergebiet dabei nicht einmal in einem
„reinen Wohngebiet“.
In unserem Fall könnte das Sondergebiet
nicht nur für sämtliche Klinikzwecke, sondern auch für sonstige damit
verbundene wirtschaftliche Zwecke genutzt werden - ohne Angrenzerbefragung,
da ein einmal beschlossenes Sondergebiet im Bebauungsplan völlig gesondert behandelt wird.
Diese Sonderbehandlung zeigt sich auch darin, dass Sondergebiete im
Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan wurde in
unserem Fall aber schon 2014 geändert, und zwar nur auf die alten Bestände
der de'ignis-Klinik.
Wenn das von der Stadt angedachte Sondergebiet
nun wesentlich mehr als doppelt so groß werden soll und
unsere Privatgelände (9 Partien / Bauplätze)
ungefragt mit in das Sondergebiet umdeklariert werden,
wird hier ein absoluter Sonderfall,
der seinesgleichen in Deutschland sucht, geschaffen.
Das bedeutet, dass bewohnte Partien mit großen Einschränkungen
behaftet werden, und die Klinikbetreiber in Zusammenarbeit mit der Stadt
das Vorkaufsrecht für unseren Privatbesitz erwirken möchten.
Was könnte Sondergebiet im Ausblick für alle in Altensteig Wohnenden
noch bedeuten?
Gesetzt den Fall, das Sondergebiet würde genehmigt, könnten
die Klinikbetreiber aus wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Gründen
eine Umnutzung, z. B. in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Forensik vollziehen.
Somit hätten wir hier ein großes Gebiet mitten zwischen den Schulen und Kindergärten,
so wie das
„Projekt Chance“
damals angedacht war. Mit dem entscheidenden
Unterschied, dass wir Altensteiger Bürger auf einem Sondergebiet kein
Mitspracherecht mehr hätten und vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnten.
Somit betrifft das Sondergebiet in der oberen Stadt nicht nur
die direkten Anwohner, sondern die gesamte Stadt mit allen Teilgemeinden,
da sich hier die Kinder in den Schulen aufhalten.
Anzumerken ist noch,
dass dieses Sondergebiet in diesem Fall lediglich für
eine kleine Investorengruppe
erschlossen werden soll, welche hiervon profitiert.